Lohn zum Leben

Näher*innen verdienen mehr. Existenzlöhne für alle!

Jede arbeitende Person hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihr und ihrer Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten NationenArtikel 23/3

Lohn zum Leben

Dies ist ein Arbeitseinkommen, das es einer Näherin ermöglicht, sich selbst und ihre Familie zu ernähren, die Miete zu zahlen, für Gesundheits-, Kleidungs-, Mobilitäts- und Bildungskosten aufzukommen sowie für unerwartete Ereignisse ein wenig Geld zur Seite zu legen.  Ein existenzsichernder Lohn soll der Grundlohn sein, welcher in einer regulären Arbeitswoche gezahlt wird unabhängig von Überstunden oder Boni. Diese reguläre Arbeitswoche soll nie mehr als 48 Arbeitsstunden betragen (IAO-Übereinkommen 1).

Nahrung
Wohnraum
Gesundheit
Bildung
Kleidung
Mobilität
Rücklagen

Mindestlohn vs. Existenzlohn

Der gesetzliche Mindestlohn in Asien (Zahlen Stand 2020) und Osteuropa (Zahlen Stand 2018) ist weit unter dem geschätzten existenzsichernden Basis-Lohn:

Ukraine

Serbien

Bangladesch

Kambodscha

Bulgarien

Türkei

Indien

Indonesien

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Bettina Dr. Bettina Musiolek Kampagne für Saubere Kleidung | Clean Clothes Campaign Germany

Dr. Bettina Musiolek

Ko-Koordinatorin für CCC Osteuropa und Türkei, Referentin für Wirtschaft & Menschenrechte beim ENS

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Ich arbeite von Dresden aus.

E-Mail:bettina.musiolek [ät] einewelt-sachsen.de

Tel.:+49 (0)351 43 83 78 61 (Di-Do)

Berndt Berndt Hinzmann Kampagne für Saubere Kleidung | Clean Clothes Campaign Germany

Berndt Hinzmann

Kampagnen und Bildungsarbeit, INKOTA-netzwerk

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Ich arbeite von Berlin aus.

Email:hinzmann [ät] inkota.de

Tel. :+49 (0) 30-420 8202-51